Dichtheitsprüfung / TV-Kanaluntersuchung

Die Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 - EN 1610 - § 61a LWG NRW (Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen) ist eines der wichtigsten Themen rund um die Rohr- und Kanaltechnik.

Haus- und Grundstücksbesitzer müssen alle ihre erdverlegten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lassen.

Das bedeutet, alle "im Erdreich" (oder unzugänglich) verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser müssen fachmännisch überprüft werden.

Dies darf nur von Sachkundigen mit Zertifizierung durchgeführt werden. Wir von Haustechnik Schramm sind entsprechend als Fachbetrieb zertifiziert und führen gern sämtliche Arbeiten für Sie aus.